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Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021?2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) und/oder aus Landesmitteln bei der Erschließung, dem Ausbau oder der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen in den Fördergebieten der GRW liegen und die Sie zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stellen. Sie bekommen die Förderung für Baureifmachung von Grundstücken (zum Beispiel Geländegestaltung), Errichtung von Straßen, Wegen und Grünanlagen, Errichtung oder Ausbau der Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- und Schienennetz, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsnetz, Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und -verteilungsanlagen, Umweltschutzmaßnahmen, projektvorbereitende und projektbegleitende Bauleistungen, Vermarktungskosten durch Dritte. Bei der Revitalisierung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsbrachflächen) bekommen Sie die Förderung zusätzlich für Beseitigung von Altanlagen, die sich auf den brachliegenden Altstandorten befinden (alte Fabrikationsstätten, Gebäude oder Versorgungseinrichtungen), Beseitigung von Altlasten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird, bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn sich die geförderte Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und die geförderte Infrastrukturmaßnahme einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet (zum Beispiel Revitalisierung von Altstandorten). Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projekts müssen EUR 200.000 übersteigen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ).

Who can apply

Local authorities, Associations

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
20 Apr 2024
Deadline
To be announced

Official documents

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