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Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021?2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ( GRW )? und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung ( EFRE ) Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule bei dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen für die Energiewende und den Klimaschutz in Wissenschaft und Wirtschaft, bei Innovationstätigkeiten für den Übergang zu einer CO2 -neutralen Wirtschaft, bei Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie bei dem dafür erforderlichen Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierende Schlüsseltechnologien. Sie bekommen die Förderung für Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben, innovationsorientierte Netzwerke, neuartige Strukturen des Technologietransfers. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien. Der Zuschuss kann für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um bis zu 10 sowie für Verbundvorhaben um bis zu 15 Prozent, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, erhöht werden. Für Forschungsinfrastrukturen, innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Höchstbeträge je Unternehmen und Vorhaben sind wie folgt festgelegt: EUR 35 Millionen für Vorhaben der industriellen Forschung, EUR 25 Millionen für Vorhaben der experimentellen Forschung, EUR 8,25 Millionen für Durchführbarkeitsstudien, EUR 35 Millionen für Forschungsinfrastrukturen, EUR 10 Millionen für Innovationscluster. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie bitte Ihre Projektvorschläge vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Ihren Projektvorschlag für ?innovationsorientierte Netzwerke? richten Sie bitte zu bestimmten Stichtagen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ).

Who can apply

Research organisations, Hochschule, Companies

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
12 Jan 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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