About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ), der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) oder des Landes. Im EFRE -Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt: Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten, Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, Steigerung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ), Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch produktive Investitionen, Förderung von Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen Förderung der erneuerbaren Energien und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur und der grünen Infrastruktur, Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Kulturerbes, des nachhaltigen Tourismus in städtischen und nichtstädtischen Gebieten Die GRW -Förderung fokussiert sich auf Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft, Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, insbesondere bei KMU , Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen sowie nichtinvestive Vorhaben von Unternehmen. Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien. Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei einer EFRE -Förderung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bei einer GRW -Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus dem EFRE können in den Förderrichtlinien geregelt werden. Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen. Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zuständig.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Companies, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Nov 2022
- Deadline
- To be announced
Official documents
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