About this opportunity
What you need to know
Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich der Erschließung und allgemeine Aufwendungen für Architektur- und Ingenieurleistungen, Betreuung von baulichen Investitionen bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als EUR 100.000, das Investitionskonzept und Durchführbarkeitsstudien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Er kann bis zu 40 Prozent Ihres förderfähigen Investitionsvolumens betragen (einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten), maximal aber EUR 400.000 je Antrag. Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 2 Millionen betragen. Sie können diese Obergrenze in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen. Als junge Landwirtin oder junger Landwirt bis 40 Jahre können Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten, maximal jedoch EUR 20.000. Für Betreuungsgebühren beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betreuungsgebühren, maximal aber EUR 10.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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