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Investive Förderung von Familieneinrichtungen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung für Neu- oder Erweiterungsbauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen sowie Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung von Familieneinrichtungen. Als Familieneinrichtungen zählen Familienferienstätten, Einrichtungen der Familienhilfe, wie Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Familienzentren oder Mehrgenerationenhäuser. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgt EUR 15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgt EUR 5.000 brutto. Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden. Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Who can apply

Local authorities, Associations

Eligible countries

Thueringen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
27 Jun 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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