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Bund und Länder stellen im Rahmen der INK--Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland Finanzhilfen für Investitionen in den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bereit. Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt, zur Modernisierung und zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, beispielsweise museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen, Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung. Dabei sind Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit angemessen zu berücksichtigen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Maßnahme stellt der Bund zwischen EUR 100.000 und EUR 2,5 Millionen zur Verfügung. Die Kofinanzierung mit 50 Prozent erfolgt vorzugsweise durch die Länder. Wenn die Förderung auch im Interesse von Kommunen sowie Dritten liegt, ist eine angemessene Beteiligung von Kommune und Dritten vorzusehen. Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien. Die Verteilung der Mittel an die Länder orientiert sich grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel.
Who can apply
Public institutions
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 18 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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