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Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Maßnahme wie Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die für die Leistungserbringung der Einrichtung notwendig sind und die direkt mit den Leistungsbereichen zusammenhängen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Einrichtungen, die nicht in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
17 Jul 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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