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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder -festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Mit dem Tilungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung (?Nachhaltigkeitsbonus?). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), die Meistergründungsprämie und den Nachhaltigkeitsbonus beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Who can apply

Start-ups and founders, Companies

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
4 Mar 2022
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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