About this opportunity
What you need to know
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum. Sie erhalten die Förderung für die generationsgerechte Anpassung des Mietwohnraums durch Instandsetzung und Modernisierung, die Schaffung von neuem Wohnraum durch Erweiterung, Wiederherstellung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten, den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs in das Gebäude und die Wohnungen, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Außerdem erhalten Sie eine Unterstützung für Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende und Menschen mit Behinderungen sowie Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen älterer Menschen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird ? mit Ausnahme des Ein- beziehungsweise Anbaus von Aufzügen ? auf Basis der Objektwirtschaftlichkeit für den Einzelfall ermittelt und festgesetzt. Für die generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung bekommen Sie EUR 300,00 je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Darüber hinaus können Sie bis zu EUR 2.000 je Quadratmeter Wohnfläche als Baudarlehen erhalten. Die Förderung ist auf 100 Quadratmeter Wohnfläche je Mietwohnung begrenzt. Für die Schaffung von neuem Mietwohnraum bekommen Sie EUR 500,00 je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Darüber hinaus können Sie bis zu EUR 3.000 je Quadratmeter Wohnfläche als Baudarlehen erhalten. Gehen Sie eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhalten Sie einen weiteren Zuschuss von EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Dann reduziert sich die Baudarlehensobergrenze entsprechend um EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des möglichst barrierefreien Zuganges in das Gebäude und zu den Wohnungen erhalten Sie höchstens EUR 20.000 als Darlehen und höchstens EUR 5.000 als Zuschuss pro erschlossener Wohnung. Werden mit der Installation des Aufzugs das Gebäude und alle Wohnungen barrierefrei erreichbar gestaltet, erhalten Sie ein Baudarlehen von höchstens EUR 15.000 und einen Zuschuss von höchstens EUR 10.000 pro erschlossene Wohnung. Sie können die Förderungen für eine generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung und für den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen auch kombinieren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ( ILB ) ein.
Who can apply
Local authorities, Individuals, Companies, Public institutions, Associations
Eligible countries
Brandenburg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 2 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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