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Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturV ( GRW -Infra) ? Wirtschaftsnahe Infrastruktur

European funding programme

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What you need to know

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung je nach Fördergebiet für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Anbindung von Gewerbebetrieben, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches), Errichtung von Abwasseranlagen, Modernisierung von bestimmten Infrastruktureinrichtungen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinaus, Errichtung von Häfen, Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte, Regionalmanagement sowie Regionalbudget. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn sich das Vorhaben in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt, im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird und zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beiträgt, beträgt die Förderquote in einem Fördergebiet der 1. Priorität bis zu 80 Prozent und in einem Fördergebiet der 2. Priorität bis zu 70 Prozent. Bei Revitalisierungsvorhaben von Altstandorten beträgt die Förderquote in einem Fördergebiet der 1. Priorität bis zu 85 Prozent und in einem Fördergebiet der 2. Priorität bis zu 75 Prozent. Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang Ihrer jeweiligen Maßnahme und weiteren Bedingungen. Bei investiven Maßnahmen müssen die förderfähigen Kosten EUR 75.000 überschreiten (Bagatellgrenze). Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen ein. Als kreisangehörige Kommune stellen Sie Ihren Antrag über das zuständige Landratsamt bei der Landesdirektion Sachsen.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
4 Feb 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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