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Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) (RIGA) ? Gewerbliche Wirtschaft

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen oder dauerhaft zu sichern. Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen ( KMU ) sind, können Sie für folgende Investitionen eine Förderung bekommen: Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte, Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist. Bei kleinen Unternehmen ist dies, einschließlich des Erwerbs einer Betriebsstätte, durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte möglich, Modernisierung des Produktionsprozesses, CO2 -reduzierende Investitionen. Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit ist wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit, Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, CO2 -reduzierende Investitionen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsvorhaben von KMU . Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten. Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss. Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet und Vorhaben für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 30 Prozent. Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).

Who can apply

Companies, Research organisations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
6 Feb 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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