About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen: Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software. Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 5.000 EUR und höchstens 15.000 EUR .
Who can apply
Associations
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 20 Apr 2026
- Deadline
- To be announced
Official documents
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