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Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Sie besitzen oder bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden oder möchten diese dauerhaft und weitgehend wiedervernässen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium erhalten. Die Förderung gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch die Wiedervernässung entstehen. Die Kompensation gliedert sich in 2 Fördermodule auf: Fördermodul 3.A Ausgleich für den Wertverlust der Flächen: Dieser Teil richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer. Die Förderung gleicht den Wertverlust Ihrer landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus, der durch Ihre Verpflichtung zur dauerhaften Anhebung der Wasserstände entsteht. Bei der Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 90 % des Bodenrichtwerts, bei der Vernässungsstufe 2 (Wasserstand maximal 20 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 80 % des Bodenrichtwerts als Kompensation. Für forstwirtschaftliche Flächen erfolgt die Berechnung über ein separates Gutachten. Fördermodul 3.B Ausgleich für Ertragsverluste: Dieser Teil richtet sich an Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter. Die Förderung kompensiert entgangene Deckungsbeiträge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel durch die Umstellung auf Paludikulturen oder die vollständige Nutzungsaufgabe. Grundlage ist der durchschnittliche Standarddeckungsbeitrag der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor Antragstellung. Bei der Vernässungsstufe 1 werden 100 % , bei der Vernässungsstufe 2 werden 90 % dieses Werts kompensiert. Die Auszahlung erfolgt jährlich für bis zu 7 Jahre. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Die genaue Höhe der Kompensation wird auf Basis standardisierter Werte über einen bereitgestellten Kompensationsrechner der Bewilligungsstelle oder durch ein Gutachten ermittelt. Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (bis zum 16.04.2027) stellen, erhöht sich Ihr Festbetrag um einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % .

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Companies, Associations, Individuals

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
26 Jun 2026
Deadline
To be announced

Official documents

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