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Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs wird vom Ministerium für Verkehr auf Grundlage von § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erlassen. Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Grundsätzlich sind damit auch Vorhaben förderfähig, die aus der Förderung des Bundes (Anschlussförderrichtlinie, KV-Förderrichtlinie) ausgeschlossen sind. Mögliche Fördergegenstände sind in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt. Die Richtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kommunen. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO? jährlich pro 100.000 EUR Fördersumme. Die CO?-Einsparung muss durch eine Berechnung nachgewiesen werden (siehe Anlage 2).

Who can apply

Companies, Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
25 Oct 2024
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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