About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung. Die Förderung erhalten Sie für die Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen, Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen sowie Aufwendungen für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz aus forstlichen Zusammenschlüssen durch nichtstaatliche Vermarktungsorganisationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen, 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen, für verkauftes oder vermitteltes Rohholz aus den angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, das die aufgeführten Mindestmengen übersteigt, einmalig für jede weiteren vollen 1.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde EUR 500,00 und maximal EUR 50.000 jährlich sowie maximal EUR 150.000 innerhalb des Förderzeitraums. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Who can apply
Associations
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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