About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gebietskörperschaft, öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder als kommunales Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, um insbesondere unzumutbar hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürger zu vermeiden, sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben (unter anderem Hochwasserschutz und Vorflutbeschaffung, naturnahe Entwicklung von Gewässern, Gewässerentwicklungsflächen). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Förderanträge für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung reichen Sie bitte spätestens bis zum 1.10. (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, in zweifacher Fertigung bei der unteren Wasserbehörde ein sowie bei der Bewilligungsstelle. Für Strukturgutachten sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben gilt diese Frist nicht. Bewilligungsstelle und Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Regierungspräsidium. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die unteren Wasserbehörden.
Who can apply
Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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