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Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung. Sie erhalten die Förderung für Neu- und Erweiterungsbauten, Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei dem für Sie zuständigen Landschaftverband: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Who can apply

Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
24 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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