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What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Vormundschaftsverein bei der Erfüllung Ihrer nach § 54 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) übertragenen Aufgaben und bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von jungen Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Sie bekommen die Förderung für anteilige Personal- und Sachausgaben vor allem für die planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder, die Einführung der ehrenamtlichen Vormünder in ihre Aufgaben, die Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Vormündern sowie die Ermöglichung eines Erfahrungsaustauschs von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vormündern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Verein maximal EUR 70.000 jährlich. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Who can apply
Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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