About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen, Radverkehrsanlagen und Brücken in kommunaler Baulast oder wenn die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen durch Kommunen zu übernehmen sind. Sie erhalten die Förderung für folgende Einzelmaßnahmen: Neu-, Um- und Ausbau und die Anpassung der baulichen Anlagen an die Verkehrsbedürfnisse sowie die Instandsetzung und Erneuerung von inner- und außerörtlichen Straßen inklusive Straßenzubehör, barrierefreien Fußverkehrsanlagen nach den Hinweisen für barrierefreien Verkehrsanlagen und Längsparkstreifen sowie einschließlich des Erhalts, Lückenschlusses oder der Neuanlage von straßenbegleitenden Alleen, Ingenieurbauwerken, Verkehrsleitsystemen, Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder nach dem Bundeswasserstraßengesetz, Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung selbstständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen sowie die Erstellung von Radverkehrskonzeptionen, Einrichtung und Umstellung der Wegweisung von Radverkehrsanlagen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand und beträgt zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 für Kreuzungsmaßnahmen, öffentliche Radverkehrsanlagen sowie Maßnahmen der Wegweisung für den Radverkehr, EUR 20.000 für die Erstellung von Radverkehrskonzeptionen und EUR 50.000 für alle sonstigen Maßnahmen betragen. Als Einzelmaßnahme in diesem Sinne gelten auch zusammenhängende kleinere Maßnahmen innerhalb eines Verkehrsnetzelementes. Reichen Sie Ihren Antrag auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen bitte vor dem geplanten Baubeginn (bei Radverkehrskonzeptionen vor dem Konzeptionierungsbeginn) ? als kreisangehörige Gemeinde über das zuständige Landratsamt ? beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 4 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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