About this opportunity
What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Stärkung der Selbsthilfe von Menschen in sozialen Brennpunkten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die den sozialen Schwierigkeiten in sozialen Brennpunkten entgegenwirken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 für einmalige Sachausgaben pro Maßnahme. Juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Als Verband, Verein oder Selbsthilfegruppe erhalten Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben. Als Erstempfängerin, also als Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. , reichen Sie die Anträge der Letztempfängerinnen und Letztempfänger gebündelt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, ein. Ihre Folgeanträge stellen Sie bitte bis zum 30.11. eines Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Als Letztempfängerin und Letztempfänger reichen Sie Ihren Antrag bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. ein.
Who can apply
Associations, Public institutions
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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