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Förderung von Schulsozialarbeit

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Ausbau und der qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, abweichend für je 1,0 Vollzeitäquivalente an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Oberschule in öffentlicher Trägerschaft erhalten Sie eine Förderung von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten. Jeder Schulstandort erhält eine Förderung bis zu 2 Vollzeitäquivalente und grundsätzlich mindestens 0,75 Vollzeitäquivalenten. Für Sachausgaben und Verwaltungskosten erhalten Sie eine Pauschale von bis zu EUR 7.000 je 1,0 Vollzeitäquivalent. Als Landkreis und kreisfreie Stadt stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.

Who can apply

Local authorities, Associations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
4 May 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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