About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Informations- und Beratungsangeboten für zugewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus als Teil der Integrations- und Teilhabestruktur in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie bekommen die Förderung für gezielte Hilfen in den Handlungsfeldern Sprache, Ausbildung und Beruf sowie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schule und auch für individuelle Beratungen oder Gruppenberatungen zu migrationsspezifischen Problemlagen in folgenden Beratungsformen: Erstberatung, Integrationsbegleitung, punktuelle Beratung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 70.500 EUR pro Vollzeitstelle und Jahr. Pro Vollzeitstelle werden vom jeweils geltenden Förderhöchstbetrag maximal 20.000 EUR für die notwendigen Sachausgaben und Verwaltungsausgaben sowie 5.000 EUR für die Sprach- und Kulturmittlung/Dolmetscherinnen und Dolmetscher als zuwendungsfähig anerkannt. Ihr Eigenanteil oder der Anteil Dritter soll mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und per E-Mail bis zum 1. Dezember für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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