About this opportunity
What you need to know
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte. Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen Rheinisches Revier, Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier, Helmstedter Revier. Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes, Qualifizierung und Fachkräftesicherung, Cluster- und Innovationsmanagement sowie Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten in Unternehmen, Kommunen und bei sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Revier. Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK-- Regionales Investitionskonzept ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf 300.000 EUR begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1,2 Millionen EUR (1.200.000 EUR ) bezuschusst werden und mit maximal 300.000 EUR je Antragstellerin oder Antragsteller. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 % . Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt im Rheinischen Revier 150.000 EUR , im Lausitzer Revier 200.000 EUR , im Mitteldeutschen Revier 135.000 EUR und im Helmstedter Revier 100.000 EUR . Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben. Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert. Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Who can apply
Companies, Educational institutions, Research organisations, Hochschule, Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 15 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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