About this opportunity
What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Sie erhalten die Förderung für die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder durch Frauenhäuser, die Beratung der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Beratungseinrichtungen, die Erstberatung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen in BISS sowie die Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellung für Angehörige und Dritte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 12 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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