About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung für die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination, Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen, die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage, die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen, Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige untere Wasserbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Who can apply
Local authorities, Associations
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 12 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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