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Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen mit Fischen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz, die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und Öffentlichkeitsarbeit sowie Jugendförderung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Who can apply

Associations

Eligible countries

Saarland

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
27 May 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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