About this opportunity
What you need to know
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) unterstützt Sie als ungewollt kinderloses Paar mit einem Zuschuss zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Sie erhalten den Zuschuss für durchgeführte Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dazu zählen die In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der Kosten, die Ihnen als Eigenanteil verbleiben, nachdem die Krankenversicherung ihren Teil abgerechnet hat. Als Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Sie die Förderung für die 1. bis 3. Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Ihnen verbleibenden Kosten. Für die 4. Behandlung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 25 Prozent der Kosten des verbleibenden Eigenanteils. Da Bund und Länder die finanziellen Mittel für den Zuschuss gemeinsam zur Verfügung stellen, gelten für Sie in jedem Bundesland andere Bedingungen und die Höhe Ihres Zuschusses kann unterschiedlich sein. Kommen Sie aus Sachsen, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller ist die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes der Ansprechpartner.
Who can apply
Individuals
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 28 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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