About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Träger einer Kindertageseinrichtung beim Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte in Ihrer Kindertageseinrichtung im nichtpädagogischen Bereich. Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal in folgenden Bewilligungs- und Durchführungszeiträumen: vom 1.1.2024 bis zum 31.7.2024, vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 (Kindergartenjahr 2024/2025) und vom 1.8.2025 bis zum 31.7.2026 (Kindergartenjahr 2025/2026). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.7.2024 pro Kindertageseinrichtung EUR 10.500, vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 pro Kindertageseinrichtung EUR 18.000. vom 1.8.2025 bis zum 31.7.2026 pro Kindertageseinrichtung EUR 18.000. Bei kürzeren Anstellungszeiträumen reduziert sich der Festbetrag um EUR 1.500 pro Monat. Sie erhalten die Förderung über das für Sie zuständige Jugendamt. Die Jugendämter richten ihren Antrag an das zuständige Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Who can apply
Public institutions
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 6 Jul 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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