About this opportunity
What you need to know
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Sie erhalten die Förderung für Ersatzinvestitionen zur Beschaffung von medizinischtechnischen Geräten, das sind im Wesentlichen Dialysegeräte, Computertomographen, koronarangiographische Arbeitsplätze, Kernspintomographen, digitale Subtraktions-Angiographie-Geräte, Herz-Lungen-Maschinen, Tele-Kobalt-Therapiegeräte, Gammakameras, Mammographie-Geräte, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger), Stoßwellenlithotripter, Positronen-Emissions-Computer-Tomographen (PET) sowie Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Anpassung und in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag). Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Companies, Associations
Eligible countries
Sachsen-anhalt
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 6 Jan 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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