About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ). Sie erhalten die Förderung für Maschinen, Einrichtungen und bauliche Anlagen oder die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen, allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungskosten für Baugenehmigungen, Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien und Kosten der Vorplanung als Teil einer durchgeführten Investition. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern maximal 30 Prozent, für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 750.000 je Investitionsvorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 15.3. oder bis zum 30.9. eines Jahres beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ein.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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