About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Haltung von Rindern in Laufställen und von Schweinen in Gruppenhaltung, jeweils mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen und Aufstallung auf Stroh. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Betriebszweigen: Milchviehhaltung: Haltung von Milchkühen, Mutterkuhhaltung: Haltung von Mutterkühen, sonstige Rinderhaltung: Haltung von Aufzuchtrindern und Mastfärsen (Tiere älter als 6 Monate ohne Kalbung), Bullenmast: Haltung von Mastbullen (Tiere älter als 6 Monate bis 24 Monate), Schweinezucht: Haltung von Sauen, einschließlich Saugferkeln, Jungsauen und Eber, sonstige Schweinehaltung: Haltung von Mastschweinen und Zuchtläufern, Ferkelaufzucht: Haltung von Absatzferkeln (abgesetzte Ferkel bis zum Alter von 10 Wochen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich je Großvieheinheit (GVE) durchschnittlicher Jahresviehbestand für Milchkühe, Mutterkühe und für Aufzuchtrinder und Mastfärsen EUR 65,00, für Mastbullen EUR 220,00, für Jungsauen, Sauen und Eber EUR 265,00, für Mastschweine und Zuchtläufer EUR 90,00 und für Absatzferkel EUR 500,00. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00 pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Feb 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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