About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune. Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Durchführung von Hausbesuchen und telefonischen Beratungen, Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs und der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten in Form eines individuellen Versorgungsplans, Verweisberatung auf bestehende Hilfen und Dienste aus den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind, Initiierung von präventiven Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit der Hilfebedürftigen, Initiierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Versorgungslücken vor Ort, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail und zusätzlich postalisch jeweils bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Feb 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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