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What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit. Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen: feministische allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und feministische Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben, Honorarmitteln und Unterbringungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Who can apply
Public institutions, Associations
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 14 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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