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Förderung von Frauenberatungsstellen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit. Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen: feministische allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und feministische Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben, Honorarmitteln und Unterbringungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Who can apply

Public institutions, Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
14 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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