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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

European funding programme

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What you need to know

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliches Vohaben und als Verbundvorhaben), Durchführbarkeitsstudien, Anmeldung von Schutzrechten, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Durchführbarkeitsstudien für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR , für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR , für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR innerhalb von 3 Jahren, bei Prozessinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR je Unternehmen sowie für Investitionen infolge von Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR je Unternehmen. Der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn Ihres Vorhabens beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI). Beachten Sie bitte, dass das Antragsverfahren im Fall von Verbundvorhaben zweistufig ist: Vor Antragstellung müssen Sie eine Projektskizze beim TBI--Technologie-Beratungs-Institut einreichen, bei positiver Bewertung können Sie den Antrag stellen.

Who can apply

Hochschule, Research organisations, Companies

Eligible countries

Mecklenburg-vorpommern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
To be announced
Deadline
To be announced

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