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Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Jugendamt bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie bei Familienurlauben gering verdienender oder kinderreicher Familien. Zielgruppe der Förderung sind Familien und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deren regelmäßiges Nettoeinkommen 180 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze nicht übersteigt oder die 3 oder mehr Kinder haben und über ein regelmäßiges Nettoeinkommen von höchstens 230 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze verfügen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Ferienwerksmaßnahmen bis zu EUR 12,00 je Tag und teilnehmendem Jugendferienwerkskind und berücksichtigungsfähiger Betreuungskraft, Familienurlauben bis zu EUR 18,00 je Familienmitglied und Reisetag, jedoch höchstens 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Familienurlaubs. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Landesjugendamt. Familien oder Erziehungsberechtigte können ihren Familienurlaub bis zum 31.10. eines Jahres bei Ihnen als zuständigem Jugendamt beantragen.
Who can apply
Local authorities, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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