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Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken. Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt als überregional tätiger Familienverband, für Familienbildungsangebote, für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie für Angebote der Familienzentren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100. Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt. Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1.8., für Familienbildungsangebote der 30.9. und für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Sachsen-anhalt

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
24 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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