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Förderung von Betreuungsvereinen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Erhalt und die Weiterentwicklung eines möglichst flächendeckenden Angebotes an Betreuungsvereinen. Als ein anerkannter Betreuungsverein bekommen Sie die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Mitarbeitende, die zur Wahrnehmung folgender Querschnittsaufgaben angestellt sind: planmäßige Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, Einführung in die Aufgaben, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der vom Betreuungsgericht bestellten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, Gewährleistung des Abschlusses einer Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer über deren Begleitung und Unterstützung sowie Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachausgaben für Ihre Mitarbeitenden. Die Höhe der Grundförderung beträgt maximal 24.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle in Ihrem Betreuungsverein. Es wird pro Betreuungsverein höchstens eine Vollzeitstelle gefördert. Die Höhe einer möglichen Zusatzförderung hängt jeweils von der Art Ihres Vorhabens ab.

Who can apply

Associations

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

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Deadline
To be announced

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