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Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie)

European funding programme

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Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie erhalten eine Förderung für die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf, die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich im Rahmen einer Drittelförderung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune. Hiervon kann aufgrund programmspezifischer Regelungen oder bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden.

Who can apply

Local authorities

Eligible countries

Brandenburg

Funding

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