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What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung für die Beschaffung von mobilen oder teilmobilen Molkereien und Schlachteinheiten, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen, weitere notwendige Investitionen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Waren (wie zum Beispiel technische Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände) sowie Inventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 5.000 und maximal EUR 100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).
Who can apply
Companies
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 17 Aug 2022
- Deadline
- To be announced
Official documents
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