About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ( ELER ) bei der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.5. des jeweiligen Jahres an die zuständige Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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