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Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)

European funding programme

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Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplanes die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für die Jugendverbandsarbeit sowie folgende Maßnahmen der Jugendarbeit: außerschulische Jugendbildung, kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung, Großveranstaltungen von jugendpolitischer Schwerpunktsetzung, internationale Jugendarbeit. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis zum 30.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Reichen Sie den Antrag für Projekte der außerschulischen Jugendbildung bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Richten Sie Ihren Antrag für Beratungsleistungen für die im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Who can apply

Associations

Eligible countries

Thueringen

Funding

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Co-financing

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Deadline
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