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Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung. Sie bekommen die Förderung für die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte, gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie gemeinschaftliche Anlagen, bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und Maßnahmen der Dorferneuerung, Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung, den freiwilligen Landtausch. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren, im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Who can apply

Companies, Local authorities, Associations, Public institutions

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
9 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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