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Förderung im Rahmen von EU - LIFE ? Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 ? 2027)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Ziel des Programms LIFE ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Das Programm bildet eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung im großen Maßstab. Das LIFE -Programm 2021 ? 2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme: Naturschutz und Biodiversität/ Nature and Biodiversity Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/ Circular Economy and Quality of Life Klimaschutz und Klimaanpassung/ Climate Change Mitigation and Adaptation Energiewende/ Clean Energy Transition (CET) Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt: Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice -Projekte, strategische integrierte Projekte, Projekte der technischen Hilfe, Projekte zum Kapazitätsaufbau, vorbereitende Projekte, Betriebskostenzuschüsse für Umwelt- NGOs , Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte, sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind. Aus dem LIFE -Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen: Information und Kommunikation, Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien, Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften, Workshops, Konferenzen und Sitzungen, Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind. Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung für Projekte im Teilprogramm ?Naturschutz und Biodiversität? berägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung für Projekte insbesondere im Teilprogramm ?Energiewende? berägt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU . Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf der LIFE -Webseite abgerufen werden.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Associations, Companies

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
16 Jan 2026
Deadline
To be announced

Official documents

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