About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Übergang Schule und Beruf, Inklusionsberatung in Kammern, Praktika, Probebeschäftigung, Ausbildungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben), Einstellungsprämie (plus zusätzliche Prämie für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben), Ausgleich und Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), Inklusions- und Übergangsmanagement, Abschluss Inklusionsvereinbarungen, Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung, Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung, Projektförderung. Sie erhalten die Förderung als Prämie. Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.
Who can apply
Associations, Public institutions, Local authorities, Companies
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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