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Mit den Mitteln der? GRW finanzieren Sie gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur. Zusätzlich unterstützt das Programm Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge. Energieinfrastrukturen fördert der Bund als befristetes Modellprojekt bis Ende 2028. Grundsätzlich beträgt der Fördersatz bis zu 45 % . Infrastrukturmaßnahmen werden grundsätzlich mit bis zu 60 % ?gefördert. Ein Fördersatz von bis zu 90 % ?ist möglich, wenn sich Ihre Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und zusätzlich als interkommunale Kooperation durchgeführt wird, der Fachkräftesicherung dient oder einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leistet. Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss, Investitionszuschuss oder Zinsverbilligung. Sie erhalten die? GRW -Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten? GRW -Fördergebieten (siehe weiterführende Links). In Deutschland unterteilen sich diese Gebiete aktuell in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete. Sie erhalten die Förderung für: Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten (zum Beispiel: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte) Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen einschließlich damit kombinierter Stromspeicher) Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasseranlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, regionale Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster) Energieinfrastrukturen als Modellprojekt bis zum 31.12.2028 Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten) Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen ( GRW ?und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten : C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100? % ?des Durchschnitts der? EU -27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100? % ?des Durchschnitts der? EU -27: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35? % Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25? % Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15? % In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10? % ?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden. In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt. C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf- BIP ?von mehr als 100? % ?des Durchschnitts der? EU -27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100? % ?des Durchschnitts der? EU -27: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30? % Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20? % Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10? % In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10? % ?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden. In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt. D-Fördergebiete: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20? % Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10? % Betriebsstätten von großen Unternehmen: Maximal der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren (aktuell 300.000? EUR ). Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.
Who can apply
Public institutions, Local authorities, Companies
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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