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Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung (Palu) Modul 4 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Sie bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden, die bereits erfolgreich wiedervernässt wurden? Dann können Sie eine finanzielle Unterstützung für die Etablierung von Paludikulturen erhalten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Maßnahmen, die die nasse Nutzung dieser Flächen unterstützen. Die Förderung gliedert sich in 5 Untermodule: Untermodul 4.A (Technik): Sie kaufen Spezialtechnik und Ausrüstung oder passen Ihre vorhandenen Maschinen an die Anforderungen der nassen Nutzung an. Untermodul 4.B (Flächenanpassung): Sie bereiten Ihre Flächen durch investive Maßnahmen für den Anbau von Paludikulturen vor, zum Beispiel für Schilf, Rohrkolben oder Torfmoose. Untermodul 4.C (Aufbereitung und Lagerung): Sie bauen Einrichtungen zur Lagerung und Aufbereitung Ihrer Ernteprodukte aus Paludikulturen neu oder bauen bestehende Anlagen um. Untermodul 4.D (Beratung): Sie nehmen spezifische Beratungsleistungen in Anspruch, die Sie bei der Umstellung der Bewirtschaftung und der Vermarktung Ihrer Produkte unterstützen. Untermodul 4.E (Schulung): Sie nehmen an fachspezifischen Schulungen teil, um das notwendige Wissen für die Bewirtschaftung nasser Moorböden zu erwerben. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn sich zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen in der besten Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) befinden, erhöht sich der Fördersatz auf 80 % der Ausgaben. Für individuelle Beratungen und Schulungen greifen zudem die Beihilfehöchstgrenzen (De-minimis) von 50.000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion beziehungsweise 300.000 EUR für andere Unternehmen innerhalb von 3 Jahren. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt 3.000 EUR . In der Regel werden 70 % Ihrer förderfähigen Ausgaben übernommen. Das gilt, wenn Ihre Flächen dauerhaft nach Vernässungsstufe 2 wiedervernässt wurden. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 20 Zentimeter unter der Geländeoberfläche. Der Fördersatz erhöht sich auf 80 % , wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen bereits Vernässungsstufe 1 erreicht hat. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 10 Zentimeter unter der Geländeoberfläche.

Who can apply

Public institutions, Individuals, Companies, Associations, Local authorities

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
1 Jul 2026
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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