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Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot ?Frau & Beruf? zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der ?Stillen Reserve? und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören: Beruflicher Einstieg Beruflicher Wiedereinstieg Berufswechsel Beruflicher Aufstieg Teilzeitausbildung Existenzgründung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Flexible Arbeitszeitmodelle Zusätzliche Angebote: Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten: Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik. Aufbau Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen. Beratungsregionen: Es wird jeweils ein Träger in 4 Regionen in Schleswig-Holstein gefördert: Region I : Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg Region II : Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen Region III : Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster Region IV : Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben. Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu 8 zusätzlichen Standorten pro Region erhalten. Beratungsformate: Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.

Who can apply

Companies, Associations, Public institutions

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
30 Oct 2025
Deadline
To be announced

Official documents

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