About this opportunity
What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen. Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU -Fonds EFRE , ELER , ESF beziehungsweise ESF + für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027. Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen. Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstens EUR 500.000 je Vorhaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 16 Jul 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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