About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste). Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen: Einzelbetreuung von Menschen mit Behinderungen, inklusiv angelegte Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Gruppen von mindestens drei Personen, Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in geeignete Betreuungsangebote anderer Träger. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zu EUR 24.000 und wird maximal in Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils gewährt. Die projektbezogene Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang Ihrer einzelnen Betreuungsmaßnahmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium.
Who can apply
Associations, Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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