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What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Lieferantin und Lieferant von frischem Obst, Gemüse und Milch nach dem EU -Schulprogramm durch die Erstattung der Umsatzsteuer. Zusätzlich erhalten Sie eine Förderung für die Lieferung insbesondere von ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Im Rahmen des EU -Schulprogramms können Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen der Klassenstufe 1 bis 4 in Sachsen kostenlos pro Woche 2 Portionen Milch anbieten. Für Grund- und Förderschulen gibt es zusätzlich 2 Portionen Obst/Gemüse je Kind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der für die geförderten Lieferungen entstandenen Umsatzsteuer. Die Höhe der Förderung für ökologische Lebensmittel berechnet sich aus der gelieferten Menge und dem Netto-Portionspreis für ökologisch erzeugte Produkte abzüglich des Netto-Portionspreises für konventionelle Produkte (Aufschlag). Die Höhe der Förderung für konventionelle Lebensmittel berechnet sich aus der gelieferten förderfähigen Menge und dem Netto-Portionspreis für konventionelle Produkte (Nettobetrag). Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 92. Ihrem Antrag zur Förderung der Umsatzsteuer müssen Sie einen Nachweis über die geltende Umsatzsteuerverpflichtung beifügen. Ihrem Antrag zur Förderung der Lieferung ökologisch erzeugter Produkte legen Sie das Öko-Zertifikat ? Artikel 29 Bescheinigung bei.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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